Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Eduard Ostertag mit Sitz in Bremen bietet ihren Mandanten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle ist Rechtsanwalt Eduard Ostertag seit 2008 als selbstständiger Rechtsanwalt in Bremen tätig. Er vertritt seine Mandanten bundesweit vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die konsequente Wahrnehmung der Interessen seiner Mandanten. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten stets eine sachgerechte und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu erreichen.
Dabei legt Rechtsanwalt Ostertag besonderen Wert auf persönliche Betreuung, sorgfältige rechtliche Prüfung sowie eine engagierte und zielgerichtete Interessenvertretung.
Die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sind selbstverständliche Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit.
Kanzleisprachen: Deutsch und Russisch.
Tätigkeitsschwerpunkte
Die Rechtsanwaltskanzlei Ostertag bietet ihren Mandanten eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen im Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Die anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei ist nicht auf die genannten Rechtsgebiete beschränkt. Auch in anderen rechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Ehescheidung, steht Rechtsanwalt Ostertag seiner Mandantschaft nach individueller Prüfung des jeweiligen Anliegens beratend und vertretend zur Seite.
Strafrecht
Im Strafrecht umfasst die Tätigkeit insbesondere die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie im gerichtlichen Strafverfahren.
Ziel ist es, die Rechte und Interessen der Mandanten in jeder Phase des Verfahrens konsequent zu wahren und auf ein möglichst günstiges Verfahrensergebnis hinzuwirken.
Zivilrecht
Im Zivilrecht werden Mandanten bei der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr privatrechtlicher Ansprüche beraten und vertreten.
Hierzu gehören insbesondere vertragliche Streitigkeiten, Schadensersatzforderungen sowie sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht umfasst die anwaltliche Tätigkeit die Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Hierzu gehören insbesondere die Prüfung und Gestaltung von
Arbeitsverträgen,
Kündigungsschutzverfahren,
Abmahnungen, Aufhebungsverträge sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt,
Arbeitszeugnisse und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Im Vordergrund stehen die Wahrung der jeweiligen Interessen und die
Entwicklung rechtlich tragfähiger sowie wirtschaftlich sinnvoller Lösungen.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht werden Mandanten insbesondere bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren vertreten.
Kontaktaufnahme
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